Flurbereinigung Eilsum-Grimersum
2,5 Mio. für weitere Wegebaumaßnahmen - Baumbeseitigung für anstehende Wegebaumaßnahmen
Für das Flurbereinigungsverfahren Eilsum-Grimersum wurden weitere 2,5 Millionen Euro bereitgestellt, mit denen nun fast 8,5 km landwirtschaftliche Wege zusätzlich ausgebaut werden können. Hierfür wurden im Dezember 2024 weitere Strecken in den Wege- und Gewässerplan aufgenommen.
Für 2025 ist der Ausbau folgender Wege geplant:
– Deichstraße
– Neuer Schafweg
– Spiekerbohrweg
– Dekenaweg
– Grimersumer Wolder Weg
– Uttumer Wolder
– Piepenweg
– Uiterwehrster Weg
– Ziegeleiweg
Zur Vorbereitung der Wegebaumaßnahmen müssen die Pappeln entlang des „Neuen Schafweges“ sowie des „Grimersumer Wolder Weges“ beseitigt werden. Die in der Krummhörn nicht standorttypischen Bäume stehen zu nah an der Fahrbahn und haben diese durch ihre Wurzeln beschädigt. Zudem ist ihre Lebenserwartung von 70 – 80 Jahren fast erreicht, sodass sie mittelfristig durch ihre Standsicherheit eine Gefahrenquelle im Rahmen der Verkehrssicherung darstellen würden.
Die Fällung der Pappeln erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich. Die Bäume wurden im Vorfeld auf mögliche Fledermaushabitate untersucht. Bäume mit Fledermaushabitat werden nicht gefällt, sondern oberhalb dieser gekappt und stehengelassen.
Mit der Entfernung der Bäume entstehen Eingriffe in den Naturhaushalt, die durch Neupflanzungen einheimischer Gehölze kompensiert werden. Diese werden auf Flächen innerhalb des Verfahrensgebiets gepflanzt, die aus naturschutzfachlicher Sicht aufwertungsfähig oder -bedürftig sind.
Neben der Verbesserung der Agrarstruktur durch den Wegeausbau soll in dem 2.794 ha großen Flurbereinigungsverfahren auch eine Verbesserung der Besitzstruktur erfolgen. Zudem bestehen auch einige freiwillige ökologische Maßnahmenplanungen, die ebenfalls im Rahmen des Verfahrens umgesetzt werden sollen.
Die Kosten für das Flurbereinigungsverfahren werden zu 75 % von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Niedersachsen und zu 25 % von der Teilnehmergemeinschaft und der Gemeinde Krummhörn getragen.
Text: Amt für regionale Landesentwicklung