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Neuwahl ehrenamtlicher Schiedspersonen

In der Gemeinde Krummhörn ist ab der Amtsperiode 2025 für die Dauer von 5 Jahren für den Schiedsamtsbezirk Krummhörn das Ehrenamt der

Schiedsperson (m/w/d)
sowie der jeweiligen Stellvertretung neu zu besetzen.

Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört die Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten. Mit Hilfe der Schiedsperson können Streitigkeiten des täglichen Lebens außergerichtlich, kostengünstig und rechtsverbindlich bereinigt werden. Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Zudem müssen sie das 30. Lebensjahr vollendet haben und in dem Schiedsbezirk (d.h. innerhalb der Gemeinde Krummhörn) ihren Wohnsitz haben.

Weitere Informationen zur Ausübung des Schiedsamtes können Sie auf der Homepage des Bunds Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS unter www.schiedsamt.de nachlesen. Personen, die an der Ausübung dieses Ehrenamtes interessiert sind, werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung (bitte mit Angabe von Namen, Vorname, Anschrift, Geburtstag und -ort, Beruf und einem kurzen Lebenslauf, Telefonnummer und Email-Adresse) bis zum 06.04.2025 an die

Gemeinde Krummhörn, Ordnungsamt, Rathausstraße 2, 26736 Krummhörn

zu richten.

Bekanntmachung_OZ_2025

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