Ferien- | Kunst- und Kulturgemeinde

Bauleitplanung

Lenkung der städtebaulichen Entwicklung

Allgemein

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen. Der Bebauungsplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan.

Innenbereich

Gemäß dem Baugesetzbuch ist  innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Genaueres kann im Baugesetzbuch §34 nachgelesen werden. §34 Baugesetzbuch

Außenbereich

Der Außenbereich umfasst alle Flächen und Grundstücke, die außerhalb des Geltungsbereichs von qualifizierten Bebauungsplänen liegen.

Die Reglementierung von Bauvorhaben im Außenbereich erfolgt durch das Baugesetzbuch. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden, allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung. Diese können im Baugesetzbuch nach §35 nachgelesen werden. §35 Baugesetzbuch

 

Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Ortsteil Greetsiel

Die Unterlagen sowie die Präsentation der Bürgerinformation vom 28.11.2023 zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept Greetsiel können hier heruntergeladen werden:

00_Präs_Städtebauliches EK Greetsiel 2023-11-28

01_ÜbersichtStädtb EK Greetsiel 2023-11-28

02_FestsetzungenStädtb EK Greetsiel 2023-11-28

03_Nutzungen_Städtb EK Greetsiel 2023-11-28

04_Handlungsbedarf_Städtb EK Greetsiel 2023-11-28

05_Nutzungen_Torten_Städtb EK Greetsiel 2023-11-28

Allgemein

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen. Der Bebauungsplan ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan.

Innenbereich

Gemäß dem Baugesetzbuch ist  innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Genaueres kann im Baugesetzbuch §34 nachgelesen werden. §34 Baugesetzbuch

Außenbereich

Der Außenbereich umfasst alle Flächen und Grundstücke, die außerhalb des Geltungsbereichs von qualifizierten Bebauungsplänen liegen.

Die Reglementierung von Bauvorhaben im Außenbereich erfolgt durch das Baugesetzbuch. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden, allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung. Diese können im Baugesetzbuch nach §35 nachgelesen werden. §35 Baugesetzbuch

 

Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Ortsteil Greetsiel

Die Unterlagen sowie die Präsentation der Bürgerinformation vom 28.11.2023 zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept Greetsiel können hier heruntergeladen werden:

00_Präs_Städtebauliches EK Greetsiel 2023-11-28

01_ÜbersichtStädtb EK Greetsiel 2023-11-28

02_FestsetzungenStädtb EK Greetsiel 2023-11-28

03_Nutzungen_Städtb EK Greetsiel 2023-11-28

04_Handlungsbedarf_Städtb EK Greetsiel 2023-11-28

05_Nutzungen_Torten_Städtb EK Greetsiel 2023-11-28

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