Um jungen Paaren und Familien mit Kindern die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung zu erleichtern, fördert die Gemeinde Krummhörn nach eigenem Ermessen den Erwerb von Altbauten. Zudem wird mit einer gezielten kommunalen finanziellen Förderung das Entstehen von dauerhaften baulichen Leerständen im Gemeindegebiet entgegengewirkt. Die Gemeinde gewährt auch für den Abbruch eines Altbaus und den Neubau eines Hauses an gleicher Stelle Zuschüsse.
Richtlinien z. Förderung d. Erwerbs v. Altbauten
Antrag „Jung kauft Alt“
Weitere staatliche Fördermöglichkeiten (Bund, Land):
- Förderprogramm des Bundes – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb
Nähere Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie