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Bekanntmachungen / Ausschreibungen

Amtliches aus der Gemeinde Krummhörn

 

– zur Zeit liegen keine Bekanntmachungen/Auschreibungen vor –

8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Krummhörn (Abwasserabgabensatzung)

Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 5, 6, 6a und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121) in der zur Zeit geltenden Fassung und des 8 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AGAbwAG) hat der Rat der Gemeinde Krummhörn in seiner Sitzung am 19.12.2024 folgenden 8. Nachtrag zur Abwasserabgabensatzung vom 12.12.2007 beschlossen. 8. Nachtrag - Abwas.

Verlängerung der Veränderungssperre 0530

Bauleitplanung der Gemeinde Krummhörn Satzung der Gemeinde Krummhörn über die Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortschaft Greetsiel, Edzard-Cirksena-Straße und Klaus-Störtebeker-Weg (Geltungsbereich BPlan 0530) Aufgrund von §14, §16 und §17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Krummhörn in seiner Sitzung vom 21.03.2024 folgende Satzung beschlossen:
  • 1 Gegenstand der Satzung
Die bestehende Veränderungssperre wurde am 08.04.2022 im Amtsblatt bekanntgemacht. Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplan 0530 Edzard-Cirksena-Straße und Klaus-Störtebeker-Weg wird um ein Jahr verlängert.
  • 2 Inkrafttreten
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung nach §10 BauGB in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit der für den Geltungsbereich dieser Satzung aufgestellte und geänderte Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres. Auf diese Frist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach §15 Abs. 1 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.   Hinweise: Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre mit Satzungstext und Lageplan kann während der üblichen Dienststunden bei der Gemeinde Krummhörn eingesehen werden. Jeder kann die Verlängerung der Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des §18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre gemäß §18 BauGB und die Vorschriften des §18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Eine Verletzung über die Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sind unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.    Gemeinde Krummhörn Die Bürgermeisterin Looden   Der vollständigen Text kann hier heruntergeladen werden: Satzung Verlängerung Veränderungssperre Greetsiel 0530          

Bekanntmachung Grundsatzbeschlüsse zur Grundschullandschaft

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 zu TOP 5 Grundsatzbeschlüsse über die zukünftige standortbasierte Ausrichtung der Kindertagesbetreuung sowie der Grundschullandschaft in der Gemeinde Krummhörn mehrheitlich nachfolgenden Beschluss gefasst: „Um den aktuellen Bedarfen, wie auch den zukünftigen Herausforderungen in den Bereichen Kindertagesbetreuung und Schulentwicklung gerecht zu werden, ist eine standortbasierte Neuausrichtung dieser Bereiche zwingend geboten. Auf der Grundlage der zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse der Bedarfsanalysen sowie der Empfehlung der Fa. biregio werden nachfolgende Grundsatzbeschlüsse gefasst: Die Anzahl der Grundschulstandorte im Gemeindegebiet wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landesschulbehörde, von vier auf zwei Standorte reduziert. Für die verbleibenden Standorte in der Ortschaft Pewsum und Jennelt, ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Bedarfe, wie auch der zukünftigen Herausforderungen (u.a. Ganztagsbetreuung), zu prüfen, ob eine Sanierung (einschl. Erweiterung) der Altgebäude oder aber jeweils ein Neubau der Schulgebäude die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung darstellt. Die Standorte für die Kindertagesbetreuung im Gemeindegebiet werden ebenfalls örtlich neu ausgerichtet. Hierfür werden die Gebäude der jetzigen Grundschulstandorte Greetsiel und Loquard zu mehrgruppigen Kindertagesstätten mit einem bedarfsgerechten Angebot zur Ganztagsbetreuung für Kinder der Altersgruppen U3 und Ü3 umfunktioniert und baulich angepasst. Die Kindertagesstätten in der Ortschaft Pewsum,in der Ortschaft Woquard und die Einrichtungen in den Ortschaften Eilsum, Jennelt und Pilsum werden, wo die Möglichkeiten (u. a. rechtliche Vorgaben – NKiTaG, DVONKiTaG, Qualitätsstandards) bestehen, ebenfalls bedarfsgerecht ausgebaut. Hierzu sind entsprechende Gespräche mit den betreffenden freien Trägern zu führen. Zielsetzung muss es sein, die sich in der Vergangenheit bewährte Vielfalt der Trägerlandschaft zu erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien zeitnah entsprechende Detailplanungen für eine mögliche Umsetzungsstrategie vorzulegen.“ Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Bürgermeisterin Hilke Looden PDF zum Download

Satzung (veröffentlicht am 20.12.2024)

Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung ab 01.01.2025)
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Informationen

 

Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung ab 01.01.2025) 
PDF zum Download

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