8. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Krummhörn (Abwasserabgabensatzung)
Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2, 5, 6, 6a und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121) in der zur Zeit geltenden Fassung und des 8 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AGAbwAG) hat der Rat der Gemeinde Krummhörn in seiner Sitzung am 19.12.2024 folgenden 8. Nachtrag zur Abwasserabgabensatzung vom 12.12.2007 beschlossen.
8. Nachtrag - Abwas.
Verlängerung der Veränderungssperre 0530
Bauleitplanung der Gemeinde Krummhörn
Satzung der Gemeinde Krummhörn über die Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortschaft Greetsiel, Edzard-Cirksena-Straße und Klaus-Störtebeker-Weg (Geltungsbereich BPlan 0530)
Aufgrund von §14, §16 und §17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 3634) hat der Rat der Gemeinde Krummhörn in seiner Sitzung vom 21.03.2024 folgende Satzung beschlossen:
- 1 Gegenstand der Satzung
- 2 Inkrafttreten
Bekanntmachung Grundsatzbeschlüsse zur Grundschullandschaft
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 zu TOP 5
Grundsatzbeschlüsse über die zukünftige standortbasierte Ausrichtung der Kindertagesbetreuung sowie der Grundschullandschaft in der Gemeinde Krummhörn
mehrheitlich nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Um den aktuellen Bedarfen, wie auch den zukünftigen Herausforderungen in den Bereichen Kindertagesbetreuung und Schulentwicklung gerecht zu werden, ist eine
standortbasierte Neuausrichtung dieser Bereiche zwingend geboten. Auf der Grundlage der zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse der Bedarfsanalysen sowie der
Empfehlung der Fa. biregio werden nachfolgende Grundsatzbeschlüsse gefasst:
Die Anzahl der Grundschulstandorte im Gemeindegebiet wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Landesschulbehörde, von vier auf zwei Standorte reduziert. Für
die verbleibenden Standorte in der Ortschaft Pewsum und Jennelt, ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Bedarfe, wie auch der zukünftigen Herausforderungen
(u.a. Ganztagsbetreuung), zu prüfen, ob eine Sanierung (einschl. Erweiterung) der Altgebäude oder aber jeweils ein Neubau der Schulgebäude die wirtschaftlichste und
nachhaltigste Lösung darstellt.
Die Standorte für die Kindertagesbetreuung im Gemeindegebiet werden ebenfalls örtlich neu ausgerichtet. Hierfür werden die Gebäude der jetzigen Grundschulstandorte
Greetsiel und Loquard zu mehrgruppigen Kindertagesstätten mit einem bedarfsgerechten Angebot zur Ganztagsbetreuung für Kinder der Altersgruppen U3 und Ü3 umfunktioniert und baulich angepasst. Die Kindertagesstätten in der Ortschaft Pewsum,in der Ortschaft Woquard und die Einrichtungen in den Ortschaften Eilsum, Jennelt und Pilsum werden, wo die Möglichkeiten (u. a. rechtliche Vorgaben – NKiTaG, DVONKiTaG, Qualitätsstandards) bestehen, ebenfalls bedarfsgerecht ausgebaut.
Hierzu sind entsprechende Gespräche mit den betreffenden freien Trägern zu führen. Zielsetzung muss es sein, die sich in der Vergangenheit bewährte Vielfalt der Trägerlandschaft zu erhalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien zeitnah entsprechende Detailplanungen für eine mögliche Umsetzungsstrategie vorzulegen.“
Der vorstehende Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die Bürgermeisterin
Hilke Looden
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Satzung (veröffentlicht am 20.12.2024)
Erhebung eines Gästebeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Gästebeitragssatzung ab 01.01.2025)
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Informationen
Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Gemeinde Krummhörn (Tourismusbeitragssatzung ab 01.01.2025)
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