Kommunale Ausgaben für frühkindliche Bildung und Erziehung sind Investitionen in die Zukunft. Als familienfreundliche Gemeinde ist die Krummhörn deshalb bestrebt, flächendeckend Kita-Plätze bedarfsorientiert anzubieten.
In der Krummhörn gibt es elf Kindertagesstätten, zusätzlich den Sprachheilkindergarten Pewsum sowie die Tagesbetreuungsstelle (TABS) im Familienzentrum des Landkreises Aurich in Pewsum, Schatthausstraße.
Die Anmeldung des Kindes zum Besuch einer Kindertagesstätte erfolgt dezentral bei den Kita-Leitungen vor Ort – und nicht im Rathaus.
Das Kindergarten-/Krippenjahr beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.
Kostenbeitrag:
Die Höhe der Kita-Gebühren ist nach Einkommen der Erziehungsberechtigten gestaffelt. Der Besuch der Kitas ist kostenpflichtig bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Mit der Novellierung des Kindertagesstättengesetzes fallen für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren bis zur Einschulung keine Elternbeiträge mehr an. Der Anspruch auf Beitragsfreiheit gilt bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Betreuungszeit umfasst auch die sogenannten Randzeiten, das heißt Früh- und Spätdienste.
Näheres siehe Elternmerkblatt .
(Aufnahme nur durch Zuweisung)