Kommunale Ausgaben für frühkindliche Bildung und Erziehung sind Investitionen in die Zukunft. Als familienfreundliche Gemeinde ist die Krummhörn deshalb bestrebt, flächendeckend Kita-Plätze bedarfsorientiert anzubieten.
In der Krummhörn gibt es elf Kindertagesstätten, zusätzlich den Sprachheilkindergarten Pewsum sowie die Tagesbetreuungsstelle (TABS) im Familienzentrum des Landkreises Aurich in Pewsum, Schatthausstraße.
Die Anmeldung des Kindes zum Besuch einer Kindertagesstätte erfolgt dezentral bei den Kita-Leitungen vor Ort – und nicht im Rathaus.
Das Kindergarten-/Krippenjahr beginnt jeweils am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres.
Kostenbeitrag:
Zum 01.01.2025 tritt in der Gemeinde Krummhörn die kreisweit einheitliche Satzung über die Erhebung von Betreuungsentgelten in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege im Landkreis Aurich in Kraft. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Berechnungstabelle (s. Anlage 1 der Satzung). Das Einkommen der Erziehungsberechtigten ist in sieben Stufen gestaffelt. Neben der Personenzahl des jeweiligen Haushaltes findet bei der Berechnung des monatlichen Beitrages auch die Betreuungszeit Berücksichtigung. Die Betreuungszeit umfasst auch die Randzeiten, d.h. Früh- und Spätdienste.
(Aufnahme nur durch Zuweisung)