Rentenberatung in der Gemeinde Krummhörn
Um sorgenfrei und pünktlich in Ihr Rentenleben starten zu können, müssen Sie fristgerecht einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dieser Antrag ist umfangreich und nimmt einige Zeit in Anspruch. Um Ihnen einen leichten Einstieg in die Rente möglich zu machen, bieten wir eine Hilfestellung bei der Antragsstellung verschiedener Rentenanträge an. Im Folgenden finden Sie einige Informationen rundum den Service „Rentenberatung“.
Wer ist zuständig?
Die grundsätzliche Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Um lange Wartezeiten oder Anfahrten zu vermeiden, bieten Gemeinden und Städte Hilfe bei der Antragsstellung an; so auch die Gemeinde Krummhörn.
Wobei wird mir geholfen?
Bei folgenden Rentenanträgen wird Ihnen bei uns geholfen:
- Altersrente
- Hinterbliebenenrente
- (Halb-)Waisenrenten
- Erwerbsminderungsrenten
- Kontenklärung
Darüber hinaus werden sämtliche Rentenantragsformulare der verschiedenen Rentenversicherungsträger ausgegeben bzw. an die zuständigen Träger weitergeleitet.
Zudem werden Beratungsgespräche rundum den Renteneintritt geführt. Fragen zu möglichen Rentenabschlägen, zum Versicherungsverlauf, zur Weiterbeschäftigung trotz Rente und Pflege in der Rente, können in einem gemeinsamen Gespräch besprochen und geklärt werden.
Eine Rentenberechnung erfolgt nicht durch unsere Rentenstelle. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Welche Fristen muss ich beachten ?
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Grundsätzlich werden die Anträge drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt gestellt. Rufen Sie uns gerne an, um individuell beraten zu werden.
Welche Gebühren fallen an ?
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.
Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden ?
Die benötigten Unterlagen hängen von der jeweiligen Rentenart ab. Grundsätzlich benötigen wir die letzte aktuelle Rentenauskunft, Ihren Personalausweis, die Bankverbindung sowie die Gesundheitskarte und das Stammbuch. Bei der Terminvergabe wird Ihnen aber noch einmal gesagt welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.
Die Rentenstelle der Gemeinde Krummhörn ist grundsätzlichen innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten (08.30 – 12 Uhr) telefonisch zu erreichen. Sollten Sie eine persönliche Beratung bzw. Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin im Voraus.